Stichtag 01.01.’25

Wissenswertes zur
E-Rechnung

Die e-lektronische Rechnung kommt

Das Bundesfinanzministerium verpflichtet ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, insbesondere Betrug im Bereich der Umsatzsteuer zu bekämpfen.

Des Weiteren soll zu einem späteren Zeitpunkt ein elektronisches Meldesystem eingeführt werden, über das Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung gesendet werden können.

Im Leitfaden „E-Rechnung“ finden Sie alle wichtigen Infos, damit der Wechsel zur E-Rechnung reibungslos über die Bühne geht.

Leitfaden runterladen (PDF-Datei, 1,5 MB)

Haben Sie Fragen zur E-Rechnung?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@hvl-steuer.de
oder rufen Sie an: 0331 98199860

Konrad-Zuse-Ring 6 c | 14469 Potsdam
Auf Google Maps zeigen

© 2024

Bügener:Karnatz

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner