Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
„Mehr Zeit für Sie, Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen“
Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und legen bei Bedarf Einspruch gegen unrichtige Sachverhalte bei der entsprechenden Behörde ein.
In Absprache mit Ihnen stellen wir für Sie mögliche erforderliche Anträge beim Finanzamt – zum Beispiel zur Anpassung der Vorauszahlungen oder zur Stundung von Steuerschulden. Im Rahmen genereller Steuerpflichten oder im Falle einer Betriebsprüfung haben wir als Steuerberater die Möglichkeit für Sie Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt und bei Klagen auch vor den Finanzgerichten durchzusetzen.
Auch hier sind offene Kommunikation und eine vertrauensvolle Verbindung zwischen Mandanten und Beratern gefragt. Dafür setzen wir uns ein, damit keine Fragen offen bleiben.




